Rechtswidrige Abschiebungshaft

Aktuelle Statistik zur rechtswidrigen Abschiebungshaft, oder: Der Wahnsinn geht weiter, immer weiter

von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch

Wahrscheinlich kennen Sie Punxsutawney. Und täglich grüßt das Murmeltier. Ist eine US-amerikanische Filmkomödie aus dem Jahr 1993. Bill Murray spielt darin einen arroganten, egozentrischen und zynischen Wetteransager, der in einer Zeitschleife festsitzt und ein und denselben Tag immer wieder erlebt…

Genauso geht es mir mit meinen Abschiebungshaftverfahren. Zeitschleife. Hier die ganz aktuelle Abschiebungshaftstatistik, Stand 9.5.2020:

Seit 2001 habe ich bundesweit 1.982 MandantInnen in Abschiebungshaftverfahren vertreten.

982 dieser MandantInnen (dh 49,5 %) wurden nach den hier vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang). Zusammengezählt kommen auf die 982 MandantInnen sechsundzwanzigtausendeinhundertundneun (in Zahlen 26.109!!!) rechtswidrige Hafttage, das sind rund 71 Jahre rechtswidrige Inhaftierungen. Im Durchschnitt befand sich jede/r Mandant/in knapp 4 Wochen (genau: 26,6 Tage) zu Unrecht in Haft. Rund 150 Verfahren laufen z.Zt. noch.

Meine Statistik ist repräsentativ. Interessanterweise sind die von mir erhobenen Zahlen seit Jahren fast gleich (d.h. immer rund 50 % der MandantInnen zu Unrecht und zwar im Durchschnitt immer knapp 4 Wochen rechtswidrig in Haft). Täglich grüßt das Murmeltier. Hier ist Punxsutawney.

Insgesamt ist der Befund ein Armutszeugnis. Ein Armutszeugnis für alle am Verfahren Beteiligten. Art. 104 GG, das Kronjuwel unserer Verfassung, scheint relativierbar: Für manche Menschen gilt er schlicht nicht. Und scheinbar macht das auch nichts. Die wenigsten kümmert`s. Weiter so wie immer, weiter, immer weiter…

Quelle: https://www.nds-fluerat.org/43645/aktuelles/rechtswidrige-abschiebungshaft-2/