Flüchtlingsrat fordert umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfs zur Abschiebungshaft

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Niedersächsischen Abschiebehaftvollzugsgesetzes im Ausschusses für Inneres und Sport des Landtages fordert der Flüchtlingsrat erneut umfassende Nachbesserungen des Gesetzentwurfs und eine grundlegende Änderung der niedersächsischen Vollzugspraxis, da sie den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs offenkundig widerspricht.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent beim Flüchtlingsrat Niedersachsen

„Das Abschiebungshaftgefängnis in Langenhagen wurde in der Vergangenheit unter anderem als Untersuchungshaftanstalt genutzt. Das Gelände ist von ca. acht Meter hohen Stahlzäunen umschlossen, auf denen Nato-Stacheldraht befestigt ist. Auch auf dem Gelände selbst stehen verschlossene Stahlzäune, die unterschiedliche Bereiche voneinander abgrenzen. Die Fenster im Gebäude sind vergittert. Die Rechte der Gefangenen bestimmen sich nach dem Strafvollzugsgesetz. Sie dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden ab dem frühen Abend in ihren Haftzellen eingeschlossen. Der Besitz von Smartphones oder Laptops ist Ihnen verboten. Ihre Besuche werden überwacht. Hinzu kommt, dass suizidale Gefangenen schlicht gefesselt und dadurch ruhig gestellt werden sollen. All dies ist mit den jüngsten Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar.“

In seinem Urteil vom 10, März 2022 (Az.: C-519/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) unter anderem ausgeführt, welche Voraussetzungen eine Hafteinrichtung erfüllen muss, damit sie als »spezielle Abschiebungshaftanstalt« qualifiziert werden kann – siehe auch unsere Pressemitteilung vom 10. März 2022. Nach Auffassung der Richter:innen am EuGH müsse es soweit wie möglich vermieden werden, dass die Unterbringung einer Inhaftierung in einer Gefängnisumgebung gleichkomme, wie sie für eine Strafhaft kennzeichnend sei. Zudem weist der EuGH darauf hin, dass der »Umstand, dass die nationalen Regelungen über die Strafvollstreckung (…) auf die Unterbringung von Drittstaatsangehörigen in Abschiebehaft anzuwenden sind, ein gewichtiges Indiz dafür darstellen, dass eine solche Unterbringung nicht in einer speziellen Hafteinrichtung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie« stattfinde.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat den Entwurf eines niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes bereits im Rahmen der Verbandsanhörung ausführlich kommentiert und eingehende Änderungsvorschläge gemacht. Weder die Stellungnahme des Flüchtlingsrats noch die anderer NGOs und Wohlfahrtsverbände hat unter dem Strich Beachtung gefunden – siehe auch unsere Pressemitteilung vom 31. Januar 2022. Der Flüchtlingsrat ist zur heutigen Anhörung im Ausschusses für Inneres und Sport des Landtages zum Entwurf eines Niedersächsischen Abschiebehaftvollzugsgesetzes als Sachverständiger geladen.

(Quelle: Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 17. März 2022)

Wichtiges EuGH-Urteil – auch für Niedersachsen: Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht gemeinsam mit Straftätern inhaftiert werden

PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Rechtsanwalt Peter Fahlbusch begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem heutigen Urteil erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung muss Konsequenzen ziehen. Die Bundesländer sind gefordert, ihre Haftanstalten zu überprüfen und zum Teil umzubauen.

Die Luxemburger Richter sind heute zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Sollten sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in eine Haftanstalt eingesperrt werden, auf deren Gelände sich auch Strafgefangene befinden, so muss vorab vom Haftrichter überprüft werden, ob tatsächlich eine unvorhersehbare Notlage vorliegt, die das nötig macht. Anders als von der Bundesregierung vor drei Jahren mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen, ist dies vorab zu prüfen. Der EuGH macht nun klar: Deutschland darf nicht pauschal eine Notlage verkünden und Abschiebehäftlinge deshalb mit Straftätern zusammen einsperren. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung gibt es hier also keinen justizfreien Raum!

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch von der Kanzlei LSFW in Hannover, der das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass § 62a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetz nun infolge des Urteils entsprechend geändert wird. Die im Sommer 2019 eingeführte Regelung, die es erlaubt, Abschiebungsgefangene bis 30. Juni 2022 zusammen mit Strafgefangenen in ein- und derselben Einrichtung unterzubringen, muss nach der heutigen Entscheidung unverzüglich ausgesetzt werden.

Geflüchtete, die keine kriminelle Tat begangen haben, dürfen nicht hinter meterhohen Gefängnismauern verschwinden

Im konkreten Fall, über den der EuGH entschied, hatte sich ein Mann aus Pakistan gegen den Abschiebungshaft angeordnet worden war, mit einer Beschwerde gegen seine mehrere Wochen dauernde Unterbringung in der Haftanstalt Hannover an das dortige Amtsgericht gewandt. Er war in einem Gefängnis untergebracht, das zwar für Abschiebehäftlinge vorgesehen war, in dem aber im fraglichen Zeitpunkt auch Strafgefangene waren. In diesem Fall spielt der EuGH den Ball an die Bundesrepublik zurück. Aber: „Das Urteil ist ein Appell an die Landesregierungen, sich bestehende Hafteinrichtungen genau anzusehen und diese gegebenenfalls umzubauen“, sagt Rechtsanwalt Fahlbusch. Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL, kommentiert: „Haftanstalten wie die im bayerischen Hof oder in Glücksstadt in Schleswig-Holstein sind von meterhohen, stacheldraht-bewehrten Mauern umgeben und haben damit eindeutig den Charakter eines Gefängnisses. Der EuGH hat klar gemacht, dass Abschiebehäftlinge dort nicht eingesperrt werden dürfen. Denn es geht hier um Personen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, sondern lediglich ausreisepflichtig sind. Diese Menschen sind keine Kriminellen und sollten auch nicht so behandelt werden.“

Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen ergänzt: „Zudem müssen jetzt alle Bundesländer eigene Gesetze erlassen, die die Rechte der Abschiebehäftlinge regeln und sich klar unterscheiden von denen zum Strafvollzug. Auch das Land Niedersachsen darf nicht so weiter machen wie bisher. Ohne eine solche Regelung ist eine Inhaftierung rechtswidrig.“ Das trifft insbesondere auch auf Bayern zu, das in der Abschiebepolitik besonders restriktiv vorgeht.

Anwalt: Die Hälfte aller Menschen in Abschiebehaft zu Unrecht inhaftiert

Rechtsanwalt Fahlbusch weist darauf hin, dass weitergehende Veränderungen nötig sind. „Die gegenwärtige Praxis, Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung teilweise monatelang einzusperren, nur um sie von A nach B zu verbringen, ist eines Rechtsstaats unwürdig und muss dringend geändert werden.“ Nicht alles, aber vieles würde besser, wenn die Gefangenen vom Tag der Festnahme an einen Pflichtanwalt zur Seite gestellt bekämen. Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebungshaft zu nehmen. Das heutige Urteil macht erneut deutlich, dass das nicht ausreicht.

Seit 2001 hat Rechtsanwalt Fahlbusch bundesweit 2.215 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. Er stellt regelmäßig eigene Berechnungen auf, weil es keine offiziellen Zahlen gibt. In den Fällen des Anwalts wurden 1.164 dieser Menschen (das heißt 52,6 %) laut den vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang). Zusammengezählt kommen auf die 1.164 Gefangenen 30.507 rechtswidrige Hafttage, das sind gut 83 Jahre rechtswidrige Haft (Stand: 8.3.2022). „Im Durchschnitt befand sich jeder Mandant knapp vier Wochen zu Unrecht in Haft. Das ist ein handfester Skandal, der uns alle nachdenklich machen sollte“, sagt Fahlbusch, der bis auf Weiteres ein sofortiges Haftmoratorium fordert.

Hintergrund

In Abschiebungshaft kommt nur jemand, der ausreisepflichtig ist und bei dem die Sorge einer Fluchtgefahr besteht. Das bietet viel Interpretationsspielraum. Ob Fluchtgefahr vermutet wird oder nicht, ist sehr subjektiv und hängt auch mit den persönlichen und politischen Einstellungen derjenigen Mitarbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder im Regierungspräsidium zusammen, die das entscheiden. Obwohl nur Menschen in Abschiebungshaft festgehalten werden dürfen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie untertauchen, landen auch Alte, Kranke, Schwangere oder Mütter mit Kleinkindern in Abschiebegefängnissen.

Das Vorabentscheidungsverfahren dient dazu, es nationalen Gerichten zu ermöglichen, dem EuGH Fragen bezüglich der Auslegung und Gültigkeit von Europarecht vorzulegen. Das vorlegende Gericht und alle folgenden Instanzen sind an die Entscheidung des EuGH gebunden.

PRO ASYL hat das Gerichtsverfahren über seinen Rechtshilfefonds unterstützt. Zum Hintergrund siehe hier; ein Interview mit RA Fahlbusch zur Abschiebehaft lesen Sie hier.

(Quelle: Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Niedersachsen vom 10. März 2022)

Kritik an Region Hannover wegen Abschiebung nach sechsjährigem Aufenthalt

Mit scharfer Kritik hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf die Inhaftierung und gestrige Abschiebung des Pakistaners A. durch die Region Hannover reagiert.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent beim Flüchtlingsrat Niedersachsen

„Herr A. lebt seit 2015 bei uns. Den Behörden war bekannt, dass Herr A. seit einem Jahr in einem Restaurant arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Herr A. war auch schon davor berufstätig, allerdings hat die Region Hannover ihm zeitweise verboten, zu arbeiten. Wir fordern die Landesregierung auf, per Erlass dafür zu sorgen, dass Menschen mit mehr als fünfjährigem Aufenthalt nicht mehr aus Niedersachsen abgeschoben werden dürfen.“

Herr A. ist im Jahr 2015 nach Deutschland geflohen. Im Januar 2020 hat Herr A. der Ausländerbehörde eine pakistanische ID-Card vorgelegt, auf deren Grundlage die Behörden die Passerbeschaffung eingeleitet haben, um ihn abzuschieben. Ein im Mai 2021 von Herrn A. gestellter Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsduldung wurde nie beschieden. Am 29.11.21 erhob A. daraufhin eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht, die allerdings keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Am 05.01.21 wurde Herr A. auf Antrag der Region Hannover vom Amtsgericht Hannover in Abschiebungshaft genommen. Aus Sicht des Flüchtlingsrats wurde Herr A. durch seine Inhaftierung und anschließende Abschiebung nun dafür bestraft, rechtskonform gehandelt und bei der Indentitätsklärung mitgewirkt zu haben.

Der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung verspricht Menschen ein „Chancen-Bleiberecht“, wenn sie am 01.01.2022 fünf Jahre im Bundesgebiet aufhältig waren. Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz hat den Ausländerbehörden unter Bezugnahme auf dieses – noch nicht gesetzgeberisch umgesetzte – Vorhaben mit Erlass vom 23.12.2021 nahegelegt, Abschiebungen des fraglichen Personenkreises im Hinblick auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren „zurückzupriorisieren“, sprich auszusetzen. Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, diesem Beispiel zu folgen.

Hintergrund

Nachfolgend Infos zur Sammelabschiebung nach Pakistan am 12.01.22 aus Frankfurt am Main von der Aktivistin SAMAR KHAN, Pakistanische Community, HUM HAIN PAKISTAN, Darmstadt – Hessen:

In der heutigen Sammelabschiebung nach Islamabad wurden etwa 45 Pakistanis abgeschoben. Der Flieger startete mit Verspätung um 6h von Frankfurt aus. Wieder waren viele Integrierte im Flieger. Alle hatten positiv in die Zukunft vor allem auf den Koalitionsvertrag gehofft und geblickt. Unseren Verein haben seit letzter Woche viele Anrufe erreicht, vor allem aber wurden die Meisten Pakistanis am gestrigen Dienstag aufgegriffen. Wieder eine bundesweite Abschiebung, aber überwiegend aus Baden Württemberg. Beteiligt waren Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz.

Einer der Abgeschobenen ist Sufyan aus dem Enzkreis. Am 06.01.22 wurde für ihn ein Härtefallantrag gestellt. Im September 2021 hatte er den Antrag auf 25b gestellt und am 08.01.2022 die letzten erforderlichen Unterlagen, wie zB. seinen erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest persönlich bei seiner Ausländerbehörde eingeworfen. Sufyan hatte alle Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt. Am 11.01.22 um 19h15 wurde er in seinem Betrieb aufgegriffen.

Ein weiterer Abgeschobener berichtete heute, dass er ohne ID Karte oder Pass in Pakistan in keinem Hotel einchecken kann, und dass Deutschland seine Dokumente behalten hat. Er hat niemanden in Pakistan. Vielen Abgeschobenen bereitet es Schwierigkeiten und Probleme, von heute auf morgen aus ihren gewohnten Lebensumfeld gerissen zu werden – nach so vielen mühevollen Jahren in Deutschland.

In der Abschiebehaft Ingelheim befindet sich noch Abdul B. aus Rheinland Pfalz, der seit seiner Festnahme am letzten Donnerstag positiv auf Corona getestet und immer noch in Haft ist statt in häuslicher Genesung! Abdul arbeitet in einer Security Firma und wurde bei der Duldungsverlängerung bei der Ausländerbehörde aufgegriffen.

Von einem weiteren wissen wir, dass er aus der Haft entlassen wurde auf Grund von Operationen.

Uns haben einige auch kontaktiert, die nicht zu Hause waren und somit nicht abgeschoben worden sind. Die Angst unter den Pakistanis ist groß. Pakistan ist die Gruppe, auf der der größte Fokus momentan liegt. Auch bei der letzten Abschiebung im Dezember waren viele Integrierte mit B1 Zertifikat und Einbürgerungstest abgeschoben worden.

Wir sind entsetzt. Aktuell sitzt in der Abschiebehaft HOF ein homosexueller Pakistani. An unserer Seite stehen gute Anwälte, die auch zu Spätstunden für uns erreichbar sind. Auf diesem Wege möchten wir uns auch bei RA ZUBAIR Khan aus Dortmund und RA ZAFER Özkan aus Offenbach für ihren menschlichen Einsatz bedanken.

Leider aber machen die Abschiebemaßnahmen es immer schwieriger, zu unmöglichen und knappen Zeiten noch irgendwie was erreichen zu können, da weder Richter, das RP oder das Ministerium erreichbar sind …  das macht uns wütend.

Für 2022 hoffen wir auf schnelle und bessere Bleiberechte für alle Schützlinge dieser Welt, und dass unser Netzwerk sich weiter erweitert und es mit Euch weiterhin zusammen schafft, bessere Bleibeperspektiven für Schutzsuchende zu ermöglichen.

Bleibt alle gesund und mögen Eure Wünsche in Erfüllung gehen.

(Quelle: Pressemitteilung Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 13. Januar 2022)

Keine Knäste – keine Flüge! Demo gegen die Normalität von Abschiebehaft und Abschiebungen!!!

Am 8. Dezember 2000 hat sich der 17-jährige Arumugasamy Subramaniam im Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen das Leben genommen. Erst wenige Monate zuvor, im Mai 2000 wurde die JVA als Niedersachsens zentrales Abschiebegefängnis in Betrieb genommen. Direkt am Flughafen kann der Ort symbolträchtiger nicht sein. Hier werden Menschen aus Niedersachsen und in Amtshilfe auch aus anderen Bundesländern inhaftiert, um ihre Abschiebung durchzusetzen.

Das Bündnis „Gemeinsam in die Offensive“ nimmt den 21. Jahrestag des Todes von Arumugasamy Subramaniam zum Anlass, an die Opfer der unmenschlichen Abschiebemaschinerie zu erinnern und die Beendigung von Abschiebehaft zu fordern. Wir protestieren gegen die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit von Abschiebungen.

Wir wollen deutlich machen, dass wir uns gegen die deutsche und europäische Politik der Abschottung, Ausgrenzung und Entrechtung stellen und für eine solidarische Gesellschaft kämpfen, in der das Recht auf Bewegungsfreiheit weltweit gilt.

Keine Knäste, keine Flüge!

Gegen die Normalität von Abschiebehaft und Abschiebungen!

Kommt zur Demonstration am Sa., 11.12.2020, um 14.00 Uhr

Ort: Opernplatz, Hannover

+++ Erneute Sammelabschiebung von Flughafen-Langenhagen +++ Protestaktionen am 06.07. und 07.07. +++

Am Dienstag, dem 06.07.21 sollen erneut dutzende Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet gegen ihren Willen nach Afghanistan abgeschoben werden. Schauplatz dieser rassistischen Machenschaften wird erneut der Flughafen Langenhagen sein. Fernab jeder Öffentlichkeit schafft die Landesregierung so Tatsachen und offenbart wieder einmal, dass unser Kampf gegen rassistische Kontinuitäten immer auch der Kampf gegen den vermeintlichen Normalzustand sein muss. Wir protestieren entschieden gegen diese menschenfeindliche Abschiebepraxis! Wir werden den Protest am Tag der Abschiebung zum Ort des Geschehens und am darauffolgenden Tag auf die Straße tragen:
Kommt am Dienstag um 18 Uhr zum Flughafen Langenhagen und macht gemeinsam klar: Jede Abschiebung ist eine zu viel! Während die einen in den Urlaub fliegen, werden die anderen gegen ihren Willen verschleppt.
Seid am Mittwoch um 17 Uhr dabei, wenn wir mit einer kraftvollen und lauten Demonstration vom Landtag bis zur Lutherkirche ziehen und unsere Wut auf die Straße tragen!

Nieder mit dem rassistischen Status quo!
Jede Abschiebung ist eine zu viel!
Bleiberecht für alle – und zwar sofort!

Zensur brechen: Wer sind die Fluggesellschaften, die Sammelabschiebungen durchführen?

Seit 2020 zensiert die Bundesregierung Fluggesellschaften, die für Abschiebungen genutzt werden [1]. Bisher wurden diese Informationen in parlamentarischen Anfragen immer angegeben.  Dementgegen erhielt die Partei Die Linke auf ihre aktuelle Kleine Anfrage folgende Antwort: „Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften […] kann sich gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken. Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen“ [1 (Seite 9)]. 
Wir als No Border Assembly lehnen diese Argumentation nicht nur vehement ab, sondern brechen auch ihre Zensur!

Heute veröffentlichen wir die Fluggesellschaften, die im Jahr 2020 Charterabschiebungen durchgeführt haben. Mit Hilfe des Flightradar-Trackings ist es für jede Person möglich, die Bewegungen von Flugzeugen zu verfolgen [2]. Wir haben alle europäischen Charterfluggesellschaften verfolgt und konnten aufgrund von bestimmten Mustern eine fast vollständige Liste mit den Fluggesellschaften erstellen, die im Jahr 2020 Abschiebungen durchgeführt haben. Es gab 112 Sammelabschiebe-Charterflüge im Jahr 2020 [1(Seite 21)]. 112 Mal wurde ein ganzes Flugzeug angemietet, um Menschen abzuschieben. 112 Mal gab es deutschlandweit nächtliche Polizeirazzien und gefüllte Abschiebegefängnisse. Wir konnten bei 111 von 112 Flügen nachverfolgen [3 (beigefügt)], welche Fluggesellschaft dafür bezahlt wurde, diese rassistische Gewalt auszuüben.
-> Bearbeitete und unzensierte Fassung der Kleinen Anfrage:
https://noborderassembly.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/1214/2021/05/Zensur-Brechen-Fluggesellschaften_Sammelabschiebungen-2020.png-> Vollständige Liste der No Border Assembly’s Tracking von Sammelabschiebungen 2020:
https://noborderassembly.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/1214/2021/05/Flightradar-Tracking_Sammelabschiebungen2020.pdf
->Beiträge auf Twitter & Facebook – Ihr seid herzlich eingeladen zu teilen!
Hier ist die Liste mit den größten Charter-Abschiebe-Profiteuren in Deutschland im Jahr 2020, die die Regierung verzweifelt versucht zu verstecken:
Enter Air – 28 Charterflüge Sundair – 17 Charterflüge Privilege Style – 13 Charterflüge Titan Airways – 11 Charterflüge Georgian Airways – 11 Charterflüge Alba Star – 9 Charterflüge Corendon Airlines – 7 Charterflüge Danish Air Transport – 5 Charterflüge
Enter Air ist Deutschlands beliebteste Abschiebe-Airline. In folgende Länder hat Enter Air im Jahr 2020 und im bisherigen Jahr 2021 abgeschoben: Ghana, Ukraine, Albanien, Moldova, Libanon, Senegal, Georgien, Serbien, Nord-Mazedonien, Irak, Kosovo. Die Büros von Enter Air befinden sich in Polen und der Hauptaktionär des Unternehmens ist ein in Malta registrierter Investmentfonds. Der zweitgrößte Anteilseigner ist die riesige internationale Finanzgesellschaft ING.
Der größte in Deutschland ansässige Charter-Abschiebe-Profiteur im Jahr 2020 war Sundair, ein Unternehmen im Besitz und unter der Leitung von Marcos Rossello. Sundair hat im Jahr 2020 und 2021 nach Tunesien, Aserbaidschan, Libanon, Albanien, Moldawien, Bosnien-Herzegowina, Ukraine und Armenien abgeschoben. Ihre Flugzeuge fliegen in der Regel deutsche Staatsangehörige zu ihren Urlaubszielen in Mallorca und Griechenland. Es wäre interessant zu wissen, was die Urlauber*innen über die Komplizenschaft von Sundair mit Abschiebungen denken.
Eine weitere Fluggesellschaft, die besonders zu erwähnen ist, ist Privilege Style. Seit 2020 fanden alle Abschiebe-Charterflüge von Deutschland nach Afghanistan mit einer Maschine der spanischen Charterfluggesellschaft statt. Privilege Style rühmt sich damit, die Charterfluggesellschaft der letzten Instanz zu sein: Wenn keine andere Fluggesellschaft den Job übernimmt, tun sie es. Das schließt auch den Transport von Menschen in Kriegsgebiete während einer Pandemie ein. Das Honorar von Privilege Style für eine Charter-Abschiebung nach Afghanistan beträgt rund 340.000 EUR. Neben Abschiebeflügen bietet Privilege Style auch Transporte für Fußballspieler an (insbesondere für die spanischen Fußballmannschaften FC Sevilla und Atletico Madrid). Diese Fußballvereine setzen sich angeblich gegen Rassismus ein, sehen aber kein Problem darin, die Dienste eines notorischen Abschiebeprofiteurs in Anspruch zu nehmen. Privilege Style hat seit 2020 alle Abschiebeflüge nach Afghanistan durchgeführt, doch sie haben auch Abschiebungen nach Nigeria, Moldova, Serbien, Nord-Mazedonien, Pakistan, Albanien, Kosovo und Bangladesch durchgeführt.
No Border Assembly verfolgte mehr als die 112 gelisteten Charterabschiebungen in der Kleinen Anfrage [4]. Die Linke hat eine Anfrage eingereicht, in der sie sich erkundigt, warum die weiteren Abschiebungen nicht enthalten sind. Die Antwort war, dass ihre Liste nur Charter-Abschiebungen von 5 oder mehr abgeschobenen Personen enthielt. Die 2 zusätzlichen Charterabschiebungen, die wir gemeldet haben, hatten nur 2 Personen an Bord. Die durchschnittlichen Kosten der 3 gemeldeten Charterflüge nach Nigeria im Jahr 2020 betrugen 207.384 EUR. Das bedeutet, dass am 12. November 2020 ein ganzer Airbus A330 mit 277 Sitzplätzen für die Abschiebung von 2 Personen nach Nigeria bei vermutlichen Kosten von mehr als 100.000 EUR pro Person gemietet wurde.
Ebenfalls nicht in der Antwort auf die Kleine Anfrage enthalten waren 23 Charterabschiebungen vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden aus dem Jahr 2020. Die Nachfrage ergab, dass diese nicht enthalten waren, weil diese Abschiebeflüge von Baden-Württemberg ohne Beteiligung der Bundespolizei organisiert wurden. No Border Assembly hat auch diese 23 Flüge, die alle mit der Fluggesellschaft Bulgaria Air durchgeführt wurden, verfolgt. Die Sondervereinbarung zwischen Bulgaria Air und Baden-Württemberg muss jedoch noch aufgedeckt werden. Frühere Kleine Anfragen haben ergeben, dass bei diesen Abschiebeflügen von Bulgaria Air keine deutschen Polizeikräfte an Bord waren, sondern ein privater Sicherheitsdienst der Fluggesellschaft. Von Karlsruhe Baden-Baden hat Bulgaria Air nach Albanien, Georgien, Serbien, Nord-Mazedonien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Montenegro abgeschoben.
Wir fordern vom Staat volle Transparenz. Wir möchten wissen, zu welchem Zeitpunkt jede einzelne Abschiebung stattgefunden hat und welche Fluggesellschaften von diesem rassistischen System profitieren. Ihre Angst vor Protesten ist kein Grund, diese Informationen zu zensieren. Die Tatsache, dass sie diese Informationen geheim halten, zeigt, dass unser Protest funktioniert. Dass wir ihre Zensur brechen, bedeutet, dass wir gegen diese Unternehmen heftiger denn je protestieren können! Lasst uns alle fordern, dass diese Fluggesellschaften einen klaren und öffentlichen Standpunkt gegen Rassismus einnehmen und ihre Zusammenarbeit mit Abschiebungen beenden!